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Nothilfefonds der Gleichstellungsbeauftragten

Zielgruppe: Studierende, Wiss. Mitarbeiterinnen/ Wiss. Nachwuchs, Eltern/ Familien

Projekttyp: Eltern-/ Familien-Service, Finanzielle Unterstützung

Beschreibung

Die Zentrale Gleichstellungsbeauftragte vergibt einmalige finanzielle Zuschüsse aus dem Nothilfefonds an Studentinnen und Promovendinnen, die am Ende ihres Studiums oder ihrer Promotion unverschuldet in Not geraten sind.

Studenten und Promovenden kommen für die Nothilfe in Frage, wenn sie die Sorge für ein minderjähriges Kind tragen.

Antragstellende Personen müssen aufgrund der eingeschränkten Mittel des Nothilfefonds (Finanzierung aus Spenden) verschiedene Voraussetzungen erfüllen bzw. Richtlinien beachten (siehe Link unten).

https://www.hhu.de/die-hhu/organisation-und-gremien/selbstverwaltung-und-interessensvertretungen/beauftragte-und-koordinierungsstellen/zentrale-gleichstellungsbeauftragte-1/nothilfefonds-fuer-studierende-und-promovierende