Erstattung von Betreuungskosten für Student*innen in Prüfungsverfahren (Maßnahme im Rahmen der Corona-Pandemie)
Zielgruppe: Studierende
Projekttyp: Finanzielle Unterstützung
Beschreibung
Während der Corona-Pandemie können Student*innen, die sich in einem Prüfungsverfahren befinden, Kosten für private Kinderbetreuung erstattet bekommen, um sich intensiv auf die Prüfung vorbereiten zu können. Erstattet werden max. 5 Betreuungstage (bis zu 6 Stunden). Die Betreuungskosten werden für Kinder bis 12 Jahre sowie für Kinder mit besonderem Förderbedarf bis zum Ende der Schulpflicht erstattet.