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Erstattung von Betreuungskosten für Student*innen in Prüfungsverfahren (Maßnahme im Rahmen der Corona-Pandemie)

Zielgruppe: Studierende

Projekttyp: Finanzielle Unterstützung

Beschreibung

Während der Corona-Pandemie können Student*innen, die sich in einem Prüfungsverfahren befinden, Kosten für private Kinderbetreuung erstattet bekommen, um sich intensiv auf die Prüfung vorbereiten zu können. Erstattet werden max. 5 Betreuungstage (bis zu 6 Stunden). Die Betreuungskosten werden für Kinder bis 12 Jahre sowie für Kinder mit besonderem Förderbedarf bis zum Ende der Schulpflicht erstattet.

https://www.uni-paderborn.de/universitaet/gleichstellungsbeauftragte/massnahmen-waehrend-der-corona-pandemie