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Geschlechtergerechter Berufungsprozess - Berufungsordnung

Zielgruppe: Beteiligte an Berufungsverfahren

Projekttyp: Personalentwicklung

Beschreibung

Aspekte der Chancengerechtigkeit und des Vereinbarkeitsmanagements sind essentielle Bestandteile der standardisierten Berufungsprozesse an der HHU. Dies spiegelt sich auch in der Berufungsordnung (BO) und im Berufungsleitfaden (BL) der HHU wieder, der als Hilfestellung und Konkretisierung verschiedener Punkte der Berufungsordnung dient und allen Mitgliedern einer Berufungskommission zur Verfügung gestellt wird.

Die BO sieht u. a. vor, dass Berufungskommissionen paritätisch besetzt werden müssen bzw. dass der Anteil der Hochschullehrerinnen in der Kommission mindestens dem Frauenanteil entsprechen muss, der in der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer der jeweiligen Fakultät bzw. des Fachbereichs ausgewiesen ist. Ausschreibungstexte enthalten immer den Hinweis, dass Frauen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt werden. Die Möglichkeit der aktiven Rekrutierung von Wissenschaftlerinnen besonders nach § 1 Abs. 1 LGG wurde ebenso implementiert wie das zwingende Hinzuziehen von Gutachterinnen, sofern der Begutachtungsvorschlag auch Frauen enthält.

Gleichfalls hat die Verpflichtung zur Überprüfung der Auswirkungen der Ruferteilung an eine ausgewählte Kandidatin oder einen ausgewählten Kandidaten auf das Erreichen der Gleichstellungsquote in die Berufungsordnung Einzug gefunden.   
Der Berufungsleitfaden enthält noch einmal die explizite Vorgabe, dass bei Bewerberinnen und Bewerbern mit Kindern oder Pflegeverantwortung entsprechende Erziehungs- und/oder Pflegezeiten zu berücksichtigen sind. Gerade bei Kandidatinnen und Kandidaten mit mehreren Kindern muss beachtet werden, dass sich die Frist und damit auch die in Anspruch genommene Zeit für die Habilitation mit der Anzahl der Kinder automatisch verlängert.

Ebenso soll sich die relative Anzahl der zu Bewerbungsvorträgen eingeladenen Frauen und Männer am relativen Anteil von Männern und Frauen unter den Bewerberinnen und Bewerbern orientieren.
Standardisierte Fragen und ein strukturiertes Interview sorgen im Auswahlgespräch nicht nur für Vergleichbarkeit, sondern auch für Chancengerechtigkeit. Bewerberinnen und Bewerbern kann Unterstützung bei der Suche nach Kinderbetreuungsmöglichkeiten in Aussicht gestellt werden. Sollen Gutachten über eine Kandidatin erstellt werden, muss mindestens eines der Gutachten von einer Wissenschaftlerin verfasst werden.


Weitere Links und Downloads

Aktuelle Berufungsordnung der HHU
(Amtliche Bekanntmachung)