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Kinderbetreuungszuschuss für weibliche Gremienmitglieder

Zielgruppe: Studierende, Wiss. Mitarbeiterinnen/ Wiss. Nachwuchs, Lehrende, Professorinnen, Beteiligte an Berufungsverfahren

Projekttyp: Eltern-/ Familien-Service, Finanzielle Unterstützung, Personalentwicklung

Beschreibung

Die Beteiligung von (Nachwuchs-)Wissenschaftlerinnen an der universitären Selbstverwaltung ist karrierefördernd. In Anbetracht der Vielzahl an Gremien und des an manchen Fakultäten und Einrichtungen geringen Frauenanteils kommt es gerade für Wissenschaftlerinnen häufig zu einer Mehrfachbelastung. Diese muss ausgeglichen werden, um qualifizierten Studentinnen, Doktorandinnen, weiblichen Postdocs und Juniorprofessorinnen die Mitgliedschaft in Wahlgremien (Senat, Berufungskommissionen, Fakultätsräte) zu ermöglichen.

Um gleichzeitig die von § 11c HG NRW geforderte paritätische Besetzung aller Universitätsgremien umsetzen zu können, beteiligt sich die HHU an individuellen Kinderbetreuungskosten in den Randzeiten.

Die Kosten für Kinderbetreuung außerhalb der regulären Betreuungszeiten von Kindergärten, KiTas etc. werden gegen Rechnung erstattet. Bei Kindern unter drei Jahren werden auch Kosten während der regulären Betreuungszeiten erstattet, wenn kein KiTa-Platz o. ä. zur Verfügung steht. Die Betreuungskosten für Kinder mit Behinderungen werden anteilig bis zum Ende der Schulpflicht übernommen.

https://www.hhu.de/die-hhu/organisation-und-gremien/selbstverwaltung-und-interessensvertretungen/beauftragte-und-koordinierungsstellen/zentrale-gleichstellungsbeauftragte-1/kinderbetreuungskosten-fuer-gremienmitglieder