Berufungsleitfaden
Zielgruppe: Beteiligte an Berufungsverfahren
Projekttyp: Information und Beratung, Publikation (Print/Web)
Beschreibung
Im Jahr 2012 wurde vom Personaldezernat in Kooperation mit der Gleichstellungsbeauftragten ein Berufungsleitfaden (Erläuterungen für die Durchführung von Berufungsverfahren) entwickelt. Dieser Leitfaden wurde 2024 aktualisiert und gibt allen Beschäftigten der Universität Münster, die mit Berufungen betraut sind, Unterstützung für ein transparentes, Kriterien geleitetes und geschlechtergerechtes Auswahlverfahren. Er geht den Berufungskommissionsvorsitzenden standardmäßig zu. Somit soll Verfahrensfehlern vorgebeugt, gender-spezifischer Vorauswahl entgegengewirkt und Sicherheit im Verfahren gegeben werden.
Der Fachbereich 06 Erziehungswissenschaften und Sozialwissenschaft hat eine Handreichung für Beteiligte in Berufungsverfahren ihres Fachbereichs herausgegeben. Die Broschüre versammelt Rechte und Pflichten in Berufungsverfahren aus Gleichstellungssicht und stellt Arbeitshilfen bereit. Auch wenn sich die Informationen auf den Fachbereich 06 beziehen, können sie auch Kolleg*innen anderer Fachbereiche Hilfestellungen bieten (insbesondere hinsichtlich der Berufungsordnung der Universität Münster oder des Landesgleichstellungsgesetzes NRW) und Anregungen geben, etwa zur Integration von Genderkompetenzen in die Anhörung vor der Berufungskommission.