Antidiskrimierungsbeauftragte
Zielgruppe: Wiss. Mitarbeiterinnen/ Wiss. Nachwuchs, Studierende, Hochschulangehörige, Professorinnen, Führungskräfte, Beteiligte an Berufungsverfahren, Hochschulbeschäftigte (alle), Mitarbeitende in Technik und Verwaltung, Hochschule (gesamt), Lehrende
Projekttyp: Information und Beratung
Beschreibung
Durch ihr Antidiskriminierungskonzept hat sich die Hochschule Düsseldorf zum Ziel gesetzt, Diskriminierung ansprechbar zu machen und nachhaltig zu bekämpfen. Im Jahr 2021 wurde die Stelle einer hauptamtlichen Antidiskriminierungsbeauftragten eingerichtet.
Sie berät Personen, die eine Diskriminierung an der HSD erlebt haben oder unsicher sind, ob ihre Erfahrung eine Diskriminierung sein könnte bzw. generellen Gesprächsbedarf zum Thema haben. Die Beratung ist vertraulich, parteilich im Sinne der Interessen Betroffener und ergebnisoffen. Beratungen sind in verschiedenen Formaten (online oder in Präsenz) möglich.
Im Zuge ihrer Implementierung wurde eine Richtlinie zur Durchführung des Beschwerdeverfahrens nach § 13 AGG verabschiedet. Diese ermöglicht ein formelles Beschwerdeverfahren, das auch Studierenden gegenüber Beschäftigten offensteht. Ergänzend wurde 2024 eine Ordnung zum Umgang mit Ordnungsverstößen von Studierenden verabschiedet, die ein juristisches Verfahren gemäß § 51a HG ermöglicht.