Maßnahmen gegen Sexualisierte Belästigung, Diskriminierung und Gewalt
Zielgruppe: Hochschule (gesamt)
Projekttyp: Information und Beratung, Publikation (Print/Web)
Beschreibung
In ihrer Richtlinie gegen SDG hatte die Universität Bielefeld schon 2001 das eindeutige Verbot von Sexualisierter Diskriminierung und Gewalt formuliert. Die Richtlinie gegen sexualisierte Diskriminierung und Gewalt konkretisiert die, in verschiedenen Landes- und Bundesgesetzen festgelegten, Regelungen gegen sexualisierte Diskriminierung und Gewalt für die Universität Bielefeld. Die Richtlinie formuliert das klare Bekenntnis der Universität Bielefeld gegen sexualisierte Diskriminierung und Gewalt und stellt einen wichtigen Baustein in Bezug auf die vertrauensvolle Zusammenarbeit ihrer Mitglieder dar. In ihr werden Formen von sexualisierter Diskriminierung und Gewalt definiert, Beratungs- und Beschwerdewege benannt sowie Maßnahmen und Sanktionen, die bei Vorfällen sexualisierter Diskriminierung und Gewalt ergriffen werden können bzw. sollen, aufgeführt. Die Richtlinie enthält zudem Maßnahmen, die zur Aufklärung und Prävention ergriffen werden. Die Universität Bielefeld war 2001 eine der ersten Hochschulen Deutschlands, die eine Richtlinie gegen sexualisierte Diskriminierung und Gewalt im Senat beschlossen und veröffentlicht hat. Weiterführende Informationen.
Als Unterstützung bei Fällen von SBDG bietet der Frauennotruf e.V. einmal wöchentlich vor Ort in den Räumen der Universität unabhängige Beratung bei sexualisierter Belästigung, Diskriminierung und Gewalt an. Die offene Sprechstunde ist ein Angebot in Kooperation mit der Universität Bielefeld. Es richtet sich an alle Frauen* (unabhängig von Herkunft, Religion, sexueller Identität, ...) und kann anonym genutzt werden. Weiterführende Informationen.
Seit über 20 Jahren bietet die Universität einen Begleitservice durch den Sicherheitsdienst an. Dieser kann angefordert werden, wenn Personen sich unsicher fühlen oder Angstgefühle haben. Dann besteht die Möglichkeit, vom Sicherheitsdienst auf dem Weg zum Parkplatz, der Haltestelle oder dem Wohnheim innerhalb des Campus begleitet zu werden. Weiterführende Informationen.
Außerdem bietet die Universität eine Schulung zum Thema „Sexuelle Belästigung und Gewalt am Arbeits- und Studienplatz: Wie damit umgehen?“ an. Die Schulung soll Frauen in wissenschaftlichen Führungs- und Lehrpositionen für das Thema sensibilisieren und stärken. Weiterführende Informationen. Des Weiteren wurde das Bielefelder IT- Servicezentrum BITS durch den Frauennotruf e.V. im Umgang mit sexueller Belästigung am Arbeitsplatz Hochschule fortgebildet. Die Gleichstellungskommission des BITS hat an dieser Fortbildung teilgenommen, da die Gleichstellungsbeauftragte oder andere Angehörige der Kommission ggf. als Kontakt- oder Vertrauensperson herangezogen werden könnten, falls ein Fall von sexueller Belästigung oder Gewalt eintritt.
Öffentliche Werbung der Uni soll diskriminierungsarm gestaltet sein. Um dies zu erreichen, gibt der Leitfaden zur Vermeidung geschlechterdiskriminierender und besonders frauendiskriminierender Werbung Hinweise in Bezug auf die Ausgestaltung der Werbung. Weiterführende Informationen.
Der Hochschulsport bietet Selbstverteidigungskurse für Frauen an. Die Kurse helfen dabei gefährliche Situationen einzuschätzen und vermittelt wirksame Verteidigungstechniken. Weiterführende Informationen.
Zusätzlich bieten manche der Fakultäten eigene Maßnahmen gegen SBDG an, wie beispielsweise: das Awareness-Konzept für Tagung der Erziehungswissenschaften (weiterführende Informationen) oder der Handlungsleitfaden zum Umgang mit Bedrohungen & sexualisierter Gewalt am Arbeitsplatz der Mathe Fakultät (weiterführende Informationen).