Erschwernisaugleich für Studierende mit Betreuungs- und/oder Pflegeverpflichtungen
Zielgruppe: Studierende
Projekttyp: Eltern-/ Familien-Service
Beschreibung
Für Studierende mit nachgewiesenen Betreuungs- und/oder Pflegeverpflichtungen gibt es weiterhin die Möglichkeit einen Antrag auf Erschwernisausgleich zu stellen, wenn eine Prüfung nicht in der vorgesehenen Form oder Zeit abgelegt werden kann. Um dies in Anspruch zu nehmen, muss rechtzeitig ein Antrag beim zuständigen Prüfungsamt gestellt werden. Es muss dabei auf eine bestimmte Leistung Bezug genommen werden und die besondere Belastung, aufgrund derer diese Leistung nicht in der erforderlichen Form abgelegt werden kann, konkret dargelegt werden. Ziel ist dann, dass der Erschwernisausgleich auf Antrag der Studierenden in Zusammenarbeit mit der/dem Prüfenden und dem zuständigen Prüfungsausschuss anhand der individuellen Bedarfe erstellt wird.