Ausgleich für die Gremienbeteiligung von Professorinnen
Zielgruppe: Professorinnen
Projekttyp: Publikation (Print/Web)
Beschreibung
Durch die nach § 11b des Hochschulgesetzes bestehende Norm, Gremien an den Hochschulen in NRW und damit auch an der TH Köln geschlechtsparitätisch zu besetzen, können für Professorinnen – insbesondere in Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind – durch das vermehrte Eingebunden sein in Gremien und andere Tätigkeiten der akademischen Selbstverwaltung stellenweise vergleichsweise hohe Zusatzbelastungen entstehen. Durch die Richtlinie des Präsidiums „Lehrverpflichtung“ können unter anderem von den Gleichstellungsbeauftragten der Fakultäten oder Professorinnen, die sich an Berufungskommissionen beteiligen, Ausgleiche beantragt und diese ermöglicht werden.